(es gibt eben "erlaubte" und "unerlaubte" Meinungen- oder daß die Meinungsfreiheit unterbunden werden muß)
„Hertha BSC entläßt Torwarttrainer nach Einwanderungskritik“, so titelt die „Junge Freiheit“ am 6.4.2021. Nicht etwa wird er wegen defizitärer Berufsleistungen entlassen, mitnichten, sondern weil er seine Meinung zur europäischen Einwanderungspolitik geäußert hat:
„Ich verstehe nicht, wie Europa auf die moralischen Tiefen sinken kann, die es erreicht hat. Für mich ist die Einwanderungspolitik eine Manifestation der moralischen Degradierung. Europa ist ein christlicher Kontinent, und es gefällt mir nicht, den moralischen Verfall zu sehen, der sich über den Kontinent ausbreitet.“
Das reicht, auch seine spätere Entschuldigung für diese Meinungsäußerung ändert nichts mehr daran: Er wurde entlassen.
„Der Berliner Fußballbundesligist Hertha BSC hat seinen Torwarttrainer Zsolt Petry nach dessen migrationskritischen Aussagen mit sofortiger Wirkung freigestellt. „Hertha BSC hat die Charta der Vielfalt unterschrieben und setzt sich als Verein aktiv für Werte wie Vielfalt und Toleranz ein, weil uns diese Werte wichtig sind. Dies findet sich in den Äußerungen von Zsolt Petry, die er als unser Mitarbeiter öffentlich getätigt hat, nicht wieder“, teilte der Verein am Dienstag mittag mit.“
Also, weil dieser Fußballverein sich für die Werte der Toleranz und der Vielfalt engagiere, entläßt er seinen Torwarttrainer, weil dieser eine politisch nicht korrekte Meinung geäußert hat. Was hat das nun mit dem Wert der Toleranz zu tuen? Intoleranter geht es doch wohl nicht, jemanden zu bestrafen, nur weil er seine Meinung zu etwas Politischem, der Einwanderungspolitik geäußert hat. Unter Toleranz versteht so diese „Charta der Vielfalt“ eben etwas ganz anderes als ein Normalbürger: Wenn Du nicht meiner Meinung bist, die ich als tolerant bezeichne, dann bekämpfe ich Dich!
Bezeichnend für diesen Vorfall ist es, daß nicht etwa der Staat als Unterdrücker der Meinungsfreiheit hier auftritt sondern die Zivilgesellschaft. Hier gilt nun faktisch das Faustrecht: Wer die Macht hat, unterbindet damit ihm nicht genehme Meinungsäußerungen. Die grundgesetzliche gesicherte Meinungsfreiheit wird so leicht untergraben, weil so vereinsrechtlich durch diese Pseudocharta jeder ihr Beigetretende ihm unliebsame Meinungsäußerungen unterbinden kann. Die Drohung, wer sich so unkorrekt wie dieser Angestellter äußert, hat damit zu rechnen, seinen Arbeitsplatz zu verlieren, ist so ein gediegenes Mittel, unerwünschte Meinungsäußerungen zu unterbinden. Einen breiten Konsens gibt es, wohl nicht nur in den herrschenden Blockparteien Deutschlands, daß Europa an einem Zuviel an Meinungsfreiheit leide, sodaß diese limitiert werden muß. Der mündige Staatsbürger habe eben nur so zu denken, wie es die Herrschenden sich wünschen. Die Verfolgung von inopportunen Meinungen überträgt die Politik dabei der Zivilgesellschaft, da diese erstaunlich effektiv sich dafür eignet. Die permanente Mobilmachung gegen Rechts schafft so massenhaft Idealuntertanen, die viel eifriger als Manns „Untertan“ gegen alles Oppositionelle sich engagieren.
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