Freitag, 11. März 2022

Eine Christentumskritik – ist ein asozialer Individualismus seine Frucht?

Eine Christentumskritik – ist ein asozialer Individualismus seine Frucht?


So formuliert Alain de Benoist, einer der Vordenker der neuen französischen Rechten seine Christentumskritik:“Das Christentum habe mit seiner Vorstellung von der Gleichheit aller Menschen-seelen die Voraussetzung für den modernen Egalitarismus geschaffen,der wiederum die Grundlage für die Ideologie des Liberalismus und Sozialismus bilde, die beide das Individuum aus seiner traditionellen und natürlichen Bindungen zu lösen trachten,mithin zwei Backen einer einzigen Zange seien,deren Ziel es ist, die Kulturen und Völker zu zerstören und zu entwurzeln.“ Lichtmesz, Kann nur ein Gott uns retten?, 2017, S.275.

Wäre Papst Franziskus ein authentischer Interpret des Christen-tumes, schwerlich könnte dieser Diagnose gänzlich widersprochen werden. Wäre das Christentum die Quelle der Dreifaltigkeitsparole der Französischen Revolution: Freiheit, Gleichheit Brüderlichkeit, könnte geurteilt werden, daß durch diesen Verbrüderungs-universalismus tatsächlich völlig atomisierte Einzelmenschen hervorgebracht würden, die all ihrer natürlichen und traditionellen Bindungen entbunden sind. Denn wenn jeder mein Bruder oder meine Schwester wären, hörte mein natürlicher Bruder und meine Schwester auf, meine Geschwister zu sein, denn das können sie nur sein ob ihrer Differenz zu meinen Nichtgeschwistern. Aber die schafft dieser Geschwisteruniversalismus ab. Auch lebt jedes Volk aus seiner Differenz zu allen anderen Völkern: Gäbe es nur noch Brüder, verschwände auch diese konstitutive Differenz. Eine praktische Auswirkung einer solchen Entdifferenzierung ist dann die Forderung, daß jeder Mensch das Recht hätte,sich niederlassen zu dürfen, wo es ihm gefällt und daß er dann dort auch alle Bürgerrechte des dortigen Staates genießen dürfe. Die Ordnung der Völker mit ihren Nationalstaaten löste sich so auf zugunsten einer universalistischen Weltrepublik.

In theologischer Sprache übersetzt lautet diese Kritik, daß das Evangelium als Verkündigung der Gleichheit aller Menschen die Gnade also die natürlichen Ordnungen des Lebens destruiere.

Hier wird aber sofort klar, daß so das Evangelium mißverstanden sein muß, wenn es als Gnade verkündet die Naturordnungen zerstört. Denn Gott als Erlöser destruiert nicht selbst die von ihm selbst als Schöpfer gesetzten Schöpfungsordnungen. Die Gleichheit coram Deo nichtet so nicht die Verschiedenheit der Menschen und Völker untereinander! Gott ruft zwar durch Jesus Christus jeden zum Glauben auf, aber nicht ruft er zu dem Mann auf, er soll nicht mehr ein Mann, die Frau keine Frau und der Deutsche kein Deutscher mehr sein soll. Der Gläubige bleibt ein Mann oder eine Frau, der in einer besonderen Relation zu seinen natürlichen Verwandten und zu seinen Volkszugehörigen lebt, auch wenn er sich in der Kirche mit allen Gliedern dieser Kirche verbunden weiß. Aber die Kirchenzugehörigkeit negiert nicht das Eingebundensein des Gläubigen in seine Familie und sein Volkstum.


Die Dreifaltigikeitsparole der Französischen Revolution, die hier dieser Christentumskritiker vor Augen hat, ist eben nicht ein legitimes Kind der christlichen Kirche sondern das Produkt des Freimaurertumes. Man kann aber nicht umhin, dann in den von der Französischen Revolution deklarierten Menschenrechtsideologie als einem Gift für die Völker zu sprechen. Es ist eben kein Zufall, daß in Deutschland jede politische Partei, die sich für den Erhalt des eigenen Volkstumes ausspricht, als mehr oder weniger rechtsradical vermaledeit wird mit der Behauptung, daß die Menschenrechte den Willen zum Selbsterhalt eines Volkes als illegitim verurteile. Jeder Mensch müsse nämlich das Recht für sich beanspruchen dürfen, Staatsbürger in jedem Nationalstaat zu werden und so den Nationalstaat aufzulösen. Der Volksbegriff des Nationalstaates ist nämlich der ethnische, die Menschenrechtsideologie will diesen aber abschaffen, um multiethnische Staatsvölker zu kreieren, in der die Bürger durch nichts mehr verbunden sein sollen als durch ihre Staatszugehörigkeit zum selben Staate. Das ist dann der aller natürlichen und traditionellen Bindungen entbundene Staatsbürger.

 

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