Das Laien ZK stellt fest: 100.000 getötete Kinder sind in Ordnung! Und die „Kirche des Satans“ in Texas ist auch dabei.
Das Laien ZK positionierte sich zum Anliegen der Regierung, Werbung für Abtreibungen nun zu erlauben. Es reichte doch aus, den Pragraphen 219a umzuformulieren, um eine angemessene Information über die Möglichkeiten einer legalen Kindestötung im eigenen Mutterleibe zu erlauben. Dann heißt es (Kath de vom 22.6.2022 zum Thema §219a):
„Die bestehende Regelung sei ein im europäischen Vergleich sehr wirksamer Ansatz,um das Selbstbestimmungsrecht von Frauen und den Schutz des Lebens bestmöglich gerecht zu werden.“ Das meint das ZK wirklich so. In Deutschland wurden im Jahre 2021 knapp 100.000 Kinder durch eine Abtreibung getötet – im selben Jahr verstarben circa 50.000 an Corona. Was unternahm die Regierung alles angesichts von so vielen Coronatoten? Aber angesichts von doppelt so viel Abtreibungstoten beschließt sie nun, das Werbeverbot für die Kindestötung im Mutterleibe zu beseitigen.
Für das Laien-ZK ist die Sache klar: Das Selbstbestimmungsrecht der Frau beinhalte so auch das Recht, über das Lebensrecht ihres eigenen Kindes im Mutterleibe entscheiden zu dürfen unter den Conditionen des jetzigen Paragraphen 218. Mütter dürfen so ihre Kinder töten lassen.
Frägt man nun, wodurch die noch nicht geborenen Kinder ihr Recht auf Leben verwirkt haben, sodaß sie getötet werden dürfen, so bekommt man nur die Antwort: das Recht der Frau auf Selbstbestimmung. Was bleibt da für das Recht der Kinder auf Leben übrig? Nichts, sie dürfen getötet werden. Papst Franziskus meint gar, daß der Staat nicht das Recht hätte, einen Massenmörder zu Tode zu verurteilen, aber dies ZK spricht Müttern das Recht zu, ihre Kinder im Mutterleibe, die nun wirklich kein einziges Verbrechen begangen haben, zu töten – warum? Wenn die Mutter ihr Kind nicht haben will, darf das Kind so getötet werden!
Daß das Recht auf Selbstbestimmung das Recht inkludiere, anderen Menschen ihr Lebensrecht abzuerkennen, kann nur als eine völlige Groteske bezeichnet werden. Das ungeborene Leben wird dabei herabdegradiert zu einem Besitz der Mutter, den es nach Belieben behalten oder auch beseitigen darf wie ein Mobiliar, das bei Nichtmehrgefallen auf dem Sperrmüll landet.
Diese Stellungnahme zeigt nun aber auch überdeutlich, wie weit dies ZK sich vom Glauben der Kirche schon entfernt hat, indem es ein Recht auf die Tötung unschuldiger Menschen proklamiert. Würden die Katholischen Bischöfe den Glauben der Kirche noch ernst nehmen, diese Stellungnahme verlangte die sofortige Exkommunikation dieses Zks aus der Kirche. Aber stattdessen wütet diese pseudokatholische Vereinigung auf dem „Synodalen Irrweg“ gegen die Kirche mit erschreckenden Erfolgen.
In Texas will eine „frauenfeindliche“ Regierung die Möglichkeiten legaler Abtreibungen drastisch einschränken. Aber die „Kirche des Satans“ steht den tötungswilligen Frauen bei! Der „Stern“ rapportierte dazu am 6.9.2021:
„Abtreibung als heiliges Ritual“ Wie Satanisten texanische Frauen einen Ausweg bieten möchten“. Also das Töten von Kindern im Mutterleibe soll als eine religiöse Praxis beurteilt werden, die dann ob der in den USA geltenden Religonsfreiheit nicht durch den Staat unterbunden werden darf. Aber was für eine tiefe Erkenntnis wird damit offenbart: Daß die Abtreibung eine religiös-satanistische Praxis ist! Eingedenk der Tatsache, daß ein ungetauft Verstorbener (nach Joh 3: die dortige Taufkatechese) nicht in das ewige Leben eingehen kann ob seiner Erbsündlichkeit, liegt es nahe, das Töten von Kindern im Mutterleibe als ein Unternehmen anzuehen, durch das Menschen die Möglichkeit des ewigen Lebens geraubt wird und daß so das wirklich ein satanistisches Unternehmen ist.
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