Mittwoch, 25. Januar 2023

„Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die freie Wahl über die eigenen Lebensentscheidungen.“

„Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die freie Wahl über die eigenen Lebensentscheidungen.“ So dekretiert das die neuen „Leitlinien“ des Limburger Bistumes, zitiert nach Kath net: „Die neue Limburger Sexualmorallehre“ am 25.Jänner 2023. Eines fällt bei der Lektüre dieses Elaborates über Sex: Was Sie immer schon darüber wissen wollten, auf. Weder die Gebote Gottes noch das Naturrecht noch der Wille Gottes spielt in diesen 10 Punkten eine Rolle, die gesamte Lehrtradition der Kirche zu dieser Causa wird mit keinem Worte erwähnt. Wie eine creatio ex nihilo erfinden diese Leitlinien die Sexualität förmlich neu. Und diese Leitlinien offerieren in ihren Punkten nur Variationen dieses einen Axiomes:„Jeder Mensch hat das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und die freie Wahl über die eigenen Lebensentscheidungen.“ Jede Weise, die Sexualität zu leben, sei so legitim, wenn sie selbstbestimmt erfolge. Daß es eine freie Selbstbestimmung zum Sündigen, zum Bösen geben kann, wird so völlig ausgeblendet. Die Pluralität der gelebten Sexualität sei eben anzuerkennen. Der 6. Punkt bringt dann die einzige Grenzziehung der Norm der Selbstbestimmung: „Wer selbstbewusst für sich einsteht, erreicht ein hohes Maß an Selbstbestimmtheit. Es muss ein Ziel sein, dass Menschen in ihrer sexuellen Selbstbestimmung gefördert werden, auf die jeder Mensch ein Recht hat. Dies setzt voraus, dass Menschen in dieser Freiheit unterstützt und gefördert werden, andererseits aber zugleich gestärkt werden, andere Menschen in deren Selbstbestimmung beeinträchtigendes oder schädigendes Verhalten zu unterlassen.“ Das heißt, wird das da Geschriebene ernst genommen,daß die katholische Moral- und Sexualmorallehre, wenn sie die Selbstbestimmung beeinträchtigt, illegitim ist. Das heißt, daß weder der Ehebruch, das Fremdgehen noch die praktizierte Homosexualität noch als Sünde qualifiziert werden dürfen. Ja, selbst wenn der Vater mit seiner 13 jährigen Tochter einvernehmlich Sex haben wollte, wäre das akzeptabel, wenn beide das frei selbstbestimmt wollten. Wehe dem,der dann diese zwei in ihrer Freiheit beeinträchtigen wollte. Die Limburger Leitlinien, die jetzt von ihrem Bischof Bätzing als verbindlich deklariert wurden, demonstrieren, wie hier mit Lichtgeschwindigkeit alles Katholische über Bord geworfen wird, um einen hemmungslosen Hedonismus zu bejahen.

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