Samstag, 29. Oktober 2022

Zuviel Meinungsfreiheit schadet der Kriegspropaganda: Mehr Zensur muß her!

Zuviel Meinungsfreiheit schadet der Kriegspropaganda: Mehr Zensur muß her!



Kriegszeiten sind nicht nur Zeiten der Kriegspropaganda: nie wird so viel gelogen wie in diesen Zeiten, wie schon Fürst Bismarck uns in Lehrbuch der Politik diktierte sondern auch Zeiten, in denen die Zensur Hochkonjunktur hat. Alle demokratischen Parteien beschlossen so einstimmig eine Ausweitung des sog Volks-verhetzungsparagraphen. Die „Junge Freiheit“ schrieb dazu am 28.10.2022:

So heißt es dort neuerdings, daß auch das „öffentliche Billigen, Leugnen und gröbliche Verharmlosen“ von „Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen“ unter Strafe stehen, „wenn die Tat in einer Weise begangen wird, die geeignet ist, zu Haß oder Gewalt aufzustacheln und den öffentlichen Frieden zu stören“. Verstöße gegen den neuen Absatz sollen nun mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.“

Politisch völlig unbedarft könnte man meinen, daß damit etwa Rechtfertigungsversuche der Atombombenabwürfe auf Japan gemeint wären oder der millionenfache Töten von Kindern im Mutterleibe oder die Rechtfertigung der Angriffskriege gegen Jugoslawien und Afghanistan, aber das wäre naiv. So wie in den „Nürnberger Kriegsverbrecherprozessen“ nur über deutsche Untaten geurteilt wurden, so soll jetzt eben allein Rußland auf die Anklagebank gestellt werden. Es ist eben das Privileg von uns Deutschen und nun auch der Russen, Kriegsverbrechen begehen zu können.

Wer definiert denn nun, was ein Kriegsverbrechen und was eine humanitäre Hilfsaktion wie etwa der Atombombenabwurf auf Japan ist? Die Antwort fällt klar aus: Die Sieger: Nur die Verlierer begingen Kriegsverbrechen. Im Ukrainekrieg erwartet nun der „Freie Westen“ einen klaren Militärsieg der von ihnen unterstützten Ukraine und somit nimmt man schon mal das Siegertribunal vorweg: Die Russen sind die Kriegsverbrecher. Wer diesem Urteil nicht zustimmt, der kann nun deshalb verurteilt werden. AfD Politiker sprechen so von einer „Lex Ukraine“.

Was bedeutet dabei nun den öffentlichen Frieden stören? In den Zeiten der Apotheose des Konsenses kann schon jedes Infragestellen eines solchen Konsenses als eine Störung empfunden werden, wenn etwa in Deutschland lebende Ukrainer es als unerträglich empfinden, daß pro russische Kundgebungen in Deutschland stattfinden oder wenn die Alleinschuld Rußlands an diesem Kriege in Zweifel gezogen wird.

Der Volksverhetzungsparagraph ist so ein Instrumentarium der moralischen Kriegsführung, der dafür sorgen soll, daß nur die Verlierer als Kriegsverbrecher verdammt werden dürfen und daß jede Relativierung und differenzierte Betrachtung als unerlaubt bestrafbar wird. Auch zielt diese Neuformulierung auf die Geschichtswissenschaft, daß nicht vorurteilsfrei dieser Ukrainekrieg erforscht werden darf, sondern die Sicht des „Freien Westens“ von der Alleinschuld Rußlands wie die der Alleinschuld Deutschlands am 2.Weltkrieg festgeschrieben wird. Niemand dürfe diese jeweilige Alleinschuld „leugnen“, denn die Sieger definieren allein, was wahr ist und was ein Kriegsverbrechen ist.












 

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