Die Bischöfe Deutschlands: Sie diktieren uns, was wir politisch nicht vertreten dürfen
Eine Orientierungshilfe in den Zeiten postmodernistischer Unübersichtlichkeit fiele anders aus, aber die Bischofskonferenz bestimmt eindeutig, wo der politische Feind steht, den es zu bekämpfen gilt. Ja, sie rufen zum „Widerstand“ gegen ihn auf. Das müßte nun jeden Anhänger der demokratischen Staatsordnung irriteren, denn zur rechtsstaatlichen Demokratie gehört nun mal konstitutiv, daß die politischen Meinungen anderer sehr wohl kritisierbar und als verwerflich gar abgeurteilt werden dürfen, aber politusch Andersdenkende dürfen nicht bekämpft werden. So wurde das Verbot des Magazines „Compact“ auch damit legitimiert, daß es sich als: „Stimme des Widerstandes“bezeichnet und das drücke eine antidemokratische Haltung aus, denn in einem demokratischen Staat existiere kein Widerstandsrecht, sondern nur die Möglichkeit, am politischen Diskurs teilzunehmen und dort dann einem Nichtzusagendes zu kritisieren.
Aber die bischöfliche Erklärung: „Völkischer Nationalismus und Christentum sind unvereinbar“ des 22.2.2024 ruft zum Widerstand gegen solch Falschdenkenden auf. Im Allgemeinen wird diese Erklärung als das aufgefaßt, als was sie auch gemeint ist, als eine Kampfansage wider die AfD. Da sie politisch hundertprozentig politisch korrekt formuliert wurde,stößt sie allüberall auf größte Zustimmung. Als regierungsloyale Kirche weiß sie, was zu sagen ist angesichts der Wahlerfolge der AfD. So heißt es dann in dieser Erklärung:
„Deutschland durchlebt eine turbulente Zeit. Die Stimmung ist aufgewühlt und die Gesellschaft polarisiert. Ein wachsender Teil der Bevölkerung lässt sich von rechtsextremistischen oder rechtspopulistischen Bewegungen ansprechen. Im rechtsextremen Milieu wird unter dem Schlagwort „Remigration“ darüber diskutiert, Menschen mit Migrationshintergrund aus dem Land zu drängen. Dass sich dagegen auf den deutschen Straßen eine lebhafte und starke Protestbewegung Gehör verschafft, unterstützen wir Bischöfe ausdrücklich. Wer aus demokratischem, freiheitlichem und menschenfreundlichem Geist heraus seinen Widerstand gegen die Machenschaften der Rechtsextremisten bekundet, verdient unser aller Unterstützung und Respekt. Gut, dass zahlreiche Christinnen und Christen so engagiert mitwirken und sich für Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie einsetzen! Wir sehen mit großer Sorge, dass sich radikales Denken verstärkt und sogar zum Hass auf Mitmenschen wird – vor allem aufgrund ihrer Religion, Herkunft oder Hautfarbe, wegen des Geschlechts oder ihrer sexuellen Identität.“
Was versteht denn nun diese Erklärung unter dem Begriff eines völkischen Nationalismus, der mit dem Christentum unvereinbar sei? Darauf gibt die Erklärung keine Antwort. Auch erbringt sie keinen Beleg dafür, daß ein solcher Nationalismus von der AfD vertreten wird. Stattdessen wird das Schlgwort der „Remigration“ vewendet, um die Rechten zu diffamieren. Im Hintergrund stehen die Enthüllungen des Netzwerkes „Correctiv“, die über ein angebliches Geheimtreffen rechter Kreise berichtete, auf dem Deportationen von Nichtdeutschen gefordert worden seien. In dem Artikel: „Deutsche Bischöfe derzeit mehrheutlich zur Unterscheidung der Geister“ von Reinhard Werner in „Theologisches“, Nov/Dez 2024, Sp.516, wird dazu klargestellt, daß mit dem Begriff der „Remigration“ eine „Rückführung“ „nur im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen die Rede gewesen“sei. Daß Menschen mit einem Migrationshintergrund aus dem Lande gedrängt werden sollen, ist eine pure Falschaussage, aber sie dient effektiv der Diffamierung und wird deshalb immer wieder wiederholt.
Nun wird suggeriert, daß der völkische Nationalismus oder schon die Zurückschickung abgelehnter Asylanten gegen die Menschenwürde, Menschenrechte und Demokratie verstieße. Das ist nun völlig abstrus, denn erstens gibt es kein Menschenrecht, daß es jedem erlaubte, in jedem Land seiner Wahl leben zu dürfen. Wie nicht jeder Wohnungsbesitzer verpflichtet ist, jeden an seiner Wohnungstüre Anklopfenden in seine Wohnung aufzunehmen und dann ihn gar noch als einen Gast zu bewirten, so wenig ist ein Staat verpflichtet, jedem, der in ihn leben will, aufzunehmen. Es ist hier notwendigerweise zu distinguieren,welche Rechte einem Menschen ob der allgemeinen Menschenwürde zukommt und welche staatsbürgerliche Rechte einem Staatsbürger qua seiner Staatsbürgerschaft zukommen und nicht einfach schon zu den Menschenrechten gehören. So hat in Deutschland jedrr Bürger, wenn er arm ist, ein Recht auf die staatliche Sozialhilfe, aber nicht gehört es zu den Menschenrechten, daß jeder Mensch das Recht hätte, in Deutschland diese Hilfe zu beanspruchen, nur weil er diese erlangen möchte.
Zudem entscheidet ein demokratisch organiserter Staat durch seine Regierung, wem wie welche bürgerlichen Rechte zukommen. Dabei gehört die Unterscheidung von Bürgern und Nichtbürgern konstitutiv zum Wesen jedes Staates, sodaß den Bürgern Rechte zugeschrieben werden, die einem Nichtstaatsbürger nicht zugeschrieben werden.
Nun wird den Lesern gar etwas Unerhörtes zugemutet, nämlich ein „radikales Denken“. Würde dieser Begriff ernst genommen werden, bedeutete das, ein gründliches, zu den Wurzeln vorstoßendes Denken als der Gegenpol zu einem oberflächlichen Denken. Das wäre also eine Beschreibung des philosophischen präziser metaphysischen Denkens. Das soll nun aber statt philosophisch zum Hassen auf andere Menschen führen! Wenn nun die Bischöfe nachgeforscht hätten, kämen sie zu dieser Erkenntnis:“Keine Partei wird so oft Opfer gewalttätiger Übergriffe wie die AfD.“ (Theologisches 11/12 2024, Sp.514) Ein illustres Beispiel: Der „SPD-Nachwuchspolitiker Dautermann ruft dazu auf,AfDlern die Zähne auszuschlagen.“ (Sp 515) Am selben Ort wird an die Anti-Rechts- Parole: „AfDler töten“erinnert, die nach einem Gerichtsurteil nicht strafbar sei. (Sp.515). Aber darüber schweigen die Bischöfe, genauso über die ausgeübte Geswalt von Asylanten Deutschen gegenüber.Der Antifaschismus war seit den der Weimarer Republik stets äußerst militant und in dieser Kampftradition steht nun auch der Ant-Rechtskampf.
Was diese Militanz nun aber mit dem perhorreszierten radicalen Denken zu tuen haben soll, bleibt völlig rätselhaft.
Retour zum „völkischen Nationalismus“: „Der Kölner Erzbischof Joseph Kardinal Höffner erklärte 1983: „Nach christlichem Verständnis gründet die Liebe zum Vaterland in der ehrfürchtigen Zuneigung jenen gegenüber,denen wir unseren Ursprung verdanken: Gott, unseren Eltern und dem Lande unserer Väter,wo unsere Wiege stand.Der christliche Patriotismus ist kein bloßes Gefühl, erst recht kein überzogender Nationalismus,sondern eine lebendige Anteilnahme am Wohl und Wehe unseres Volkes.“ (zitiert nach: Theologisches 11/12 2024 Sp.509 Ich hege den Verdacht, daß diese Äußerung schon als eine Äußerung völkischen Nationalismus von den jetzigen Bischöfen verurteilt würde.
Denn in einer Anlage wird der „völkische Nationalismus“ so definiert:“
„Der Rechtsextremismus behauptet die Existenz von Völkern, die angeblich in ihrem „Wesen“ und in den kulturellen Lebensgestalten scharf von den anderen Völkern abgegrenzt werden können. Man spricht von „natürlichen“ und „künstlichen“ Nationen. Das Volk ist für diese Ideologie eine Abstammungs-, letztlich eine Blutsgemeinschaft. Das Zusammenleben von Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, religiöser Zugehörigkeit und kultureller Prägung wird von diesem Denken deshalb prinzipiell infrage gestellt, wenn nicht gar verworfen. Das Volk wird als „Ethnos“ gedacht, als Gemeinschaft der ethnisch und kulturell Gleichen oder Ähnlichen. Dies ist die Ideologie des völkischen Nationalismus.“
Da dies als Corrolarium dem Text beigefügt wurde, darf wohl vermutet werden, daß im Haupttext auch dies darunter verstanden wird. Der Rechtsextremismus behauptet also, daß es Völker gäbe. Soll das heißen, daß es für Nichtrechtsextremisten keine Völker gibt? Ja, genau das besagt diese Äußerung. Damit etwas als etwas ist, muß es als Bestimmtes sein und das heißt, da jede determinatio eine negatio ist, daß es ein bestimmtes Volk nur gibt, insofern es sich von allen anderen Völkern unterscheidet, nicht so ist, wie all die anderen. Könnte ein Volk nicht klar von allen anderen abgrenzen, existierte es gar nicht.So existieren ja auch nur die Menge aller geraden Zahlen, da sie sich von den ungeraden genau unterscheiden lassen.
Hätten die Bischöfe, bevor sie diese Erklärung verfaßt haben, in der hl. Schrift gelesen, dann wüßten sie, daß das jüdische Volk genau in dem Sinne ein Volk ist, wie es hier beschrieben wird: als eine Blutsgemeinschaft, die sich distinkt von den anderen Völkern in ihrer Religion und Kultur unterscheidet.Die Fremden werden dabei stets als eine potentielle Bedrohung des eigenen jüdischen Volkstumes wahrgenommen, als eine Verführung zum Abfall vom Jahweglauben. Die Mischehen werden so sogar nach der Rückkehr aus dem babylonischen Exil auf das Wort von Propheten hin aufgelöst. Also behauptet diese Erklärung, daß es Völker nur im rechtsextemistischen Denken gäbe.
Die Erklärung kennt also als Völker nur die jeweilige Bevölkerung eines Staates an, es gibt für sie nur das Staatsbürgervolk, das das rechtsextremistische Denken als ein künstliches Volk bezeichnet. Das hat nun zur Konsequenz, daß es das jüdische Volk nicht gibt, daß es ein Produkt jüdischer Rechtsextremisten sei, die dann gar noch die Autoren des Alten Testamentes stellten. Das hat aber auch zur Konsequenz, daß jede Liebe zum eigenen Volke dem Christen unerlaubt sein muß. Er dürfe nur die Menschheit lieben, nicht aber das eigene Volk.Der heutige Wirtschaftsminister Herr Habeck sagte schon vor längerem (zitiert nach: Theologisches 11/12 2024, Sp. 508,Fußnote 3): „Vaterlandsliebe fand ich stets zum Kotzen“.Man kann nicht umhin, im Prinzip sagt das dies Bischofspapier auch, nur formuliert man es hier nicht so grobanisch wie dieser Grünenpolitiker. Es sei daran erinnert, daß Grünenpolitiker auf den Antiwiedervereinigungsdemonstrationen 1989 die Parole ausgaben: „Nie wieder Deutschland.“ In dieser Geistestradition steht eben auch diese Anti-AfD-Erklärung der Bischöfe. Es sei noch an die Einsicht Kardinal Müllers erinnert:: „Massenmigration zerstört nationale Identität von Ländern.“ Der Wille zur Bewahrung der je eigenen nationalen Identität bezeichnet so dieses Papier als „völkischen Nationalismus“, der unvereinbar sei mit der christlichen Religion. Das Jawort der Bischöfe zur Politik der offenen Grenzen: „Wir lassen jeden rein und unter uns wohnen“ ist damit nur die Rückseite des Neinsagens zum eigenen Volke, das es nur im Denken von Rechtsextremisten geben soll!
1.Corollarium
Auch wenn es auf den ersten Blick als weithergeholt erscheinen mag, es steckt doch theologiegeschichtlich eine kräftiger marcionitischer Sauerteig in dieser Erklärung: Marcions Nein zum Alten Testament ist eben auch mit seinem Nein zum Schöpfergott ein Nein zu den Svhöpfungsordnungen Gottes, daß die Menschheit sich sufgliedert in verschiedene Völker und damit auch Volkstümern, die als von Gott gewollte zu bewahren sind. Der marcionistische Geist will all diese Schöpfungsordnungen nichten, weil für ihn nur die Gnadenordnung gilt, die die Schöpfumg mit ihren Ordnungen zu negieren habe.Das Volk gehört somit zum Zunegierenden, weil es natürlich ist!
2.Corollarium
Von diesem Haß spricht das Bischofspapier nicht:
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